Wann eine Verdachtskündigung möglich ist
Zuhause online einloggen, erst später im Büro anfangen zu arbeiten: Wer so die Arbeitszeiterfassung manipuliert, muss mit Ärger rechnen. Aber reicht der Verdacht darauf für eine Kündigung?

Achtung Arbeitszeitbetrug: Besteht der dringende Verdacht, dass Beschäftigte sich zu Hause in der Arbeitszeiterfassung einloggen, aber erst später im Büro anfangen zu arbeiten, kann das eine Kündigung rechtfertigen. Foto: dpa
Rostock (dpa/tmn) - Nicht immer ist ein Beweis notwendig: Auch der dringende Verdacht einer Manipulation an der Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 5 Sa 128/22), über das der Bund-Verlag berichtet.
Im konkreten Fall arbeitete der Beschäftigte einer Behörde in der
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+