Plus Arbeitsunfähigkeit melden

So funktioniert das neue eAU-Verfahren

Ab 2023 müssen Beschäftigte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.

28.11.2022 UPDATE: 28.11.2022 09:57 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Die Papier-Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigenen Unterlagen kann auch künftig noch hilfreich sein. Dem Arbeitgeber müssen Beschäftigte sie ab 2023 nicht mehr aushändigen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn​

Von Stefan Weißenborn

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit". Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren umgestellt haben. Für

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