So funktioniert das neue eAU-Verfahren
Ab 2023 müssen Beschäftigte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.

Von Stefan Weißenborn
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren



