Plus Arbeitsrecht

Kündigung muss eindeutig zuordenbar sein

Ein Kündigungsschreiben unterliegt für seine Wirksamkeit gewissen Formalitäten. Allerdings sind die Ansprüche nicht so hoch, wie manche Unternehmen Verbraucher glauben machen wollen.

27.02.2024 UPDATE: 27.02.2024 08:36 Uhr 43 Sekunden

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist wichtig, dass sie eindeutig einem Vertrag zuzuordnen ist. Und das kann schon die E-Mail-Adresse sein, die aus den Kundendaten bekannt ist. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Hannover (dpa/tmn) - Ob Handy, Fitnessstudio oder Versicherung: Wer einen laufenden Vertrag kündigen möchte, muss das schriftlich tun - also per E-Mail oder Brief. In vielen Fällen führt auch ein Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters zu einem entsprechenden Kündigungsformular. 

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist zudem wichtig, dass sie eindeutig einem Vertrag zuordenbar

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