Kündigung muss eindeutig zuordenbar sein
Ein Kündigungsschreiben unterliegt für seine Wirksamkeit gewissen Formalitäten. Allerdings sind die Ansprüche nicht so hoch, wie manche Unternehmen Verbraucher glauben machen wollen.

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist wichtig, dass sie eindeutig einem Vertrag zuzuordnen ist. Und das kann schon die E-Mail-Adresse sein, die aus den Kundendaten bekannt ist. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Hannover (dpa/tmn) - Ob Handy, Fitnessstudio oder Versicherung: Wer einen laufenden Vertrag kündigen möchte, muss das schriftlich tun - also per E-Mail oder Brief. In vielen Fällen führt auch ein Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters zu einem entsprechenden Kündigungsformular.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist zudem wichtig, dass sie eindeutig einem Vertrag zuordenbar
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