Kündigung im Kleinbetrieb - Was Beschäftigte wissen sollten
Das Kündigungsschutzgesetz greift in Kleinbetrieben nicht. Was das für Beschäftigte in der Praxis bedeuten kann - und warum dennoch nicht jede Kündigung wirksam ist.

Von Sabine Meuter
Berlin (dpa/tmn) - Wer länger als sechs Monate in einer Firma arbeitet, für den gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wollen Arbeitgeber Beschäftigten dann ordentlich kündigen, müssen sie dafür wichtige Gründe vorbringen, verhaltensbedingte Gründe etwa oder dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des
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