Darf der Arbeitgeber die Hosenfarbe vorschreiben?
Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschriften Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.

Düsseldorf/Stuttgart (dpa/tmn) - Wer sich als Arbeitnehmer weigert, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss im Ernstfall mit einer Kündigung rechnen. Auf eine entsprechende Berufung, die vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 SLa 224/24) verhandelt wird, weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin.
In dem Fall wehrt sich ein Mann
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