Muss ich Bescheid sagen, wenn ich im Job nichts zu tun habe?
Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?
Köln (dpa/tmn) - Klingt nach einem entspannten Arbeitsleben: Gibt es im Job nichts zu tun, müssen sich Beschäftigte auch nicht stressen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Müssen Beschäftigte ihre Führungskraft in Kenntnis setzen, wenn sie über längere Zeit nichts zu tun haben?
Es sei Aufgabe der Führungskraft, Arbeit zu organisieren, einzuteilen und zuzuweisen, sagt Nathalie Oberthür,
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