Müssen sich Beschäftigte in jedem Fall persönlich krankmelden?
Fühlen sich Beschäftigte krank und können nicht zur Arbeit kommen, müssen sie zunächst ihren Arbeitgeber informieren. Aber muss das unbedingt persönlich erfolgen?

Offenburg (dpa/tmn) - Wer so richtig krank ist, will sich eigentlich nur im Bett verkriechen. Beschäftigte müssen dennoch zunächst ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie nicht zur Arbeit kommen können. Muss das immer der persönliche Anruf beim Vorgesetzten sein oder können das auch andere Personen übernehmen?
Zunächst einmal gilt: Im Gesetz ist die sogenannte Anzeigepflicht