BGH urteilt bald zu Selbstbeteiligungs-Zwist
Eine Gebäudeversicherung wird immer für die gesamte Wohnanlage abgeschlossen. Daran entzündet sich oft Streit. Denn Schäden gibt es vielleicht nur in einzelnen Wohnungen - müssen trotzdem alle zahlen?
Karlsruhe (dpa) - Am Bundesgerichtshof (BGH) bahnt sich ein Grundsatz-Urteil zur Gebäudeversicherung in Eigentümergemeinschaften an. Dabei geht es um Schäden, die in einer einzelnen Wohnung auftreten.
Die Frage ist, ob die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden dürfen, wenn die Versicherung nur einen Teil übernimmt - oder ob der Betroffene das Geld aus der eigenen Tasche zahlen muss.
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