Weiteres Grundsatzurteil zum Mindestlohn erwartet
Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Heute verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient.
Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Heute verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient.
Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen. Geklagt hat eine Produktionsarbeiterin aus der Region Bautzen. Ihr Arbeitgeber berechnete
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