Plus Präzedenzfall

Weiteres Grundsatzurteil zum Mindestlohn erwartet

Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Heute verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient.

20.09.2017 UPDATE: 20.09.2017 05:28 Uhr 26 Sekunden
Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Foto: Jens Wolf

Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Heute verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient.

Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen. Geklagt hat eine Produktionsarbeiterin aus der Region Bautzen. Ihr Arbeitgeber berechnete

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