Kostenfreier Reiserücktritt wegen Corona? EuGH entscheidet
Ein Pauschalurlauber cancelt bei Ausbruch der Pandemie seine Buchung, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich - muss er trotzdem Stornogebühren zahlen?
02.08.2022 UPDATE: 02.08.2022 10:46 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden

Wer trägt die Stornogebühren, wenn bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt wurde? Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.
Karlsruhe (dpa) - Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat unzählige Reisepläne durchkreuzt - darf der Veranstalter trotzdem Stornogebühren berechnen? Der Bundesgerichtshof (BGH) neigt zu einer urlauberfreundlichen Entscheidung, aber erst einmal ist Geduld gefragt: Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben am Dienstag bekannt, dass sie in der Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
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