BGH: Netzsperre letztes Mittel bei Urheberrechtsverletzung
Netzsperren sind bei Piraten-Webseiten ein scharfes Schwert - doch es kann nicht ohne Weiteres gezückt werden. Was bei Urheberrechtsverletzungen zunächst zu tun ist, hat der BGH nun konkretisiert.

Karlsruhe (dpa) - Gegen Piraten-Webseiten kann man notfalls mit einer Netzsperre vorgehen - doch davor müssen Rechteinhaber alle anderen möglichen Wege ausgeschöpft haben. Dies bekräftigte der



