BGH: Netzsperre letztes Mittel bei Urheberrechtsverletzung
Netzsperren sind bei Piraten-Webseiten ein scharfes Schwert - doch es kann nicht ohne Weiteres gezückt werden. Was bei Urheberrechtsverletzungen zunächst zu tun ist, hat der BGH nun konkretisiert.

Karlsruhe (dpa) - Gegen Piraten-Webseiten kann man notfalls mit einer Netzsperre vorgehen - doch davor müssen Rechteinhaber alle anderen möglichen Wege ausgeschöpft haben. Dies bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) und konkretisierte zugleich die Voraussetzungen für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen.
Was zumutbar ist, sei eine Frage des Einzelfalls. Der Versuch, die Rechte
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