Kläger können nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen
Im ersten Urteil zum Abgasskandal entschied der BGH, dass VW seine Kunden systematisch beim Schadstoffausstoß seiner Diesel-Motoren getäuscht hat. Nun geht es um Fragen des Weiterverkaufs.
Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich.
Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens
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