Urteil aus Luxemburg mit unklaren Folgen
Heidelberg/Walldorf. Europäischer Gerichtshof lehnt Klage von Software-Hersteller ab. Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden. SAP will "die Situation genau untersuchen"
Heidelberg/Walldorf. Software zu verkaufen, die zuvor auf CD oder DVD gekauft wurde, ist rechtlich kein Problem. Kniffliger sah die Situation bisher aus, wenn das Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun Klarheit in die Sache gebracht: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden, so urteile
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+