Kein Anspruch auf gleiche Gehaltserhöhung für SAP-Vorruheständler
SAP-Vorruheständler scheitern vor dem Arbeitsgericht Mannheim. Richter sieht keinen Anspruch, wie sie die aktiv Beschäftigten erhalten.
Von Matthias Kros
Mannheim. Die Walldorfer SAP muss ihren Vorruheständlern nicht die gleiche Gehaltserhöhung bezahlen wie den aktiv Beschäftigten. Eine entsprechende Klage von 16 Vorruheständlern des Softwarekonzerns lehnte das Arbeitsgericht Mannheim in einem am Donnerstag verkündeten Urteil ab. Gestritten wurde um eine so genannte Strukturerhöhung, also eine Gehaltserhöhung, die alle
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