BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen
Abstandhalten war in der Corona-Pandemie angesagt. Doch das Gesetz sieht vor, dass sich Wohnungseigentümer regelmäßig versammeln? Ob eine rein schriftliche Variante eine Lösung ist, prüft nun der BGH.

Karlsruhe (dpa) - Durften Versammlungen von Wohnungseigentümern während der Corona-Pandemie nur schriftlich stattfinden oder sind die so getroffenen Beschlüsse nichtig? Der Bundesgerichtshof (BGH) muss diese Frage anhand eines Falls aus Hessen klären, der nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner stellvertretend für viele ist.
Es gehe um ein grundsätzliches Problem in der
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