Plus Verbraucherrechte

Stromsperren-Urteil: Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig

Energieversorger müssen Haushalten vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anbieten. Dies hat ein Gericht jetzt in einem Urteil entschieden. Verbraucherschützer hatten geklagt.

14.02.2025 UPDATE: 14.02.2025 12:38 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Energiekosten - Stromsperren
Bei Zahlungsrückständen dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben. (Archivbild)

Düsseldorf (dpa) - Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten. So dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wie die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf berichtete. Außerdem müssten die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen

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