Essen to go: Kunden dürfen Mehrwegverpackungen verlangen
Die schnelle Mahlzeit in der Mittagspause vom Bistro in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung? Das sollen Kunden ab dem 1. Januar selbst entscheiden können. Was heißt das für Verbraucher und Gastrobranche?

Berlin (dpa) - Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die vom 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte diese im Mai 2021 beschlossen. Doch was bedeuten die neuen Vorgaben, für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche? Ein Überblick:
Was gilt ab
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