BGH zu internationalen Schiedsverfahren bei Energie-Themen
Es ist eine Art nichtstaatliche Paralleljustiz: Eine internationale Schiedsinstitution soll schlichten, wenn sich Energieunternehmen wegen Politikwechseln um investierte Millionenbeträge geschädigt sehen.

Karlsruhe (dpa) - Bei Rechtsstreits mit Energieunternehmen können EU-Staaten eigentlich vorgesehene internationale Schiedsverfahren vor deutschen Gerichten für unzulässig erklären lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag anhand von drei Fällen, in denen auf der einen Seite Deutschland beziehungsweise die Niederlande stehen und auf der anderen Energieunternehmen aus
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