Supermärkte dürfen Zigaretten-Schockbilder verstecken
Faule Zähne, Krebsgeschwüre: Auf Zigarettenschachteln warnen ekelerregende Fotos vor den Folgen des Rauchens. Doch in den Verkaufsautomaten an der Supermarktkasse sind die Schockbilder in aller Regel verdeckt. Ist das erlaubt?

München (dpa) - Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte dürfen die ekelerregenden Schockbilder auf Zigarettenschachteln im Verkaufsautomaten verdecken.
Die Produktpräsentation in den Automaten sei nicht Teil der Verkaufsverpackung, entschied die 17. Handelskammer. Verboten wäre demnach nur, wenn die Bilder von
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