Plus Stechuhr-Urteil

SAP-Betriebsratsvorsitzender offen für Arbeitszeiterfassung

Was wird aus der Vertrauensarbeitszeit beim Softwarekonzern nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts?

16.09.2022 UPDATE: 16.09.2022 17:14 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Ein von innen beleuchtetes Logo des Softwarekonzerns SAP steht vor einem Firmengebäude. Foto: dpa

Von Matthias Kros

Walldorf. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit in Deutschland hat sich der Betriebsratsvorsitzende von SAP, Eberhard Schick, prinzipiell offen für dieses Thema gezeigt. "Ich habe keine Berührungsängste mit Arbeitszeiterfassung", sagte er auf RNZ-Anfrage. Gleichzeitig wisse er natürlich, dass die

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