Chef muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen
Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil das Bundesurlaubsgesetz weiterentwickelt - Arbeitgeber stärker in der Pflicht

Wer noch ein paar Tage Urlaub übrig hat, genießt im Frühjahr gerne die Sonne an der Mittelmeerküste wie hier im französischen Cassis. Foto: tv
Von Stefan Hantzschmann
Erfurt. Nicht beantragte Urlaubstage verfallen nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit europäisches in nationales Recht gegossen. Das Grundsatz-Urteil hat nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen.
> Worum ging es von dem Bundesarbeitsgericht? Die Erfurter Richter
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