Zoff um Eierlikör-Werbung: Ei, Ei, Ei, Ei, Ei ist erlaubt
Eieiei versus Ei, Ei, Ei, Ei, Ei: Im Zoff zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Es ging um die Frage, wie viel Ei bei der Werbung für Eierlikör erlaubt ist.
Düsseldorf (dpa) - Herumeiern erlaubt: Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht schlug sich am Donnerstag mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus Niedersachsen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus.
Verpoorten hatte die Niedersachsen wegen deren Werbung verklagt.
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