BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal erneut
Wer nichts ahnend einen Diesel mit dem VW-Skandalmotor EA189 gekauft hat, besitzt gute Chancen auf Schadenersatz. Auch Leasing-Kunden haben oft hohe Summen ausgegeben - aber es gibt einen Unterschied.

Karlsruhe (dpa) - Diesel-Kläger, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto geleast hatten, bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in dieser Frage seiner Linie treu und entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers. Die Vorteile durch die Nutzung des Autos entsprächen im Wert den
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