BGH billigt jahrzehntelanges Wiederkaufsrecht bei Bauland
Wer Bauland kauft und dann nicht baut, bei dem könnte sich nach einiger Zeit die Kommune melden und das Grundstück zurückfordern. Dazu hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt.

Karlsruhe (dpa) - Wer einen Bauplatz ungenutzt brachliegen lässt, muss unter Umständen noch Jahrzehnte nach dem Kauf mit einer Rückforderung des Grundstücks rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute in einem Fall aus Niederbayern, dass sich Gemeinden für diesen Fall ein Wiederkaufsrecht sichern dürfen, das bis zu 30 Jahre lang ausgeübt werden kann.
"Grund und Boden sind ein
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