Plus Irreführende Werbung

Fahrradtaschen: Ortlieb gewinnt vor BGH gegen Amazon

Fahrradtaschen von Ortlieb gegoogelt - bei einer bunt gemischten Amazon-Liste gelandet. Dagegen wehrt sich der fränkische Mittelständler. Der BGH zieht eine klare Grenze für den Versandriesen.

25.07.2019 UPDATE: 25.07.2019 10:13 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Ortlieb gegen Amazon
Der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb darf Amazon verbieten, seinen Markennamen in Anzeigen für Angebote auch anderer Hersteller zu zeigen. Foto: Daniel Karmann/Ina Fassbender

Karlsruhe (dpa) - Markenhersteller müssen die irreführende Verwendung ihres Namens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google nicht hinnehmen.

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