BGH: Wenigermiete.de darf für Mieter klagen
Wer Mietärger ohne eigenen Rechtsanwalt lösen will, kann auf die Hilfe von Legal-Tech-Unternehmen zurückgreifen. Der BGH bestätigt in einem Grundsatzurteil die Klagebefugnis für das Online-Portal.
Karlsruhe (dpa) - Mieterhöhung, Schimmel, Schönheitsreparaturen: Im Streit mit Vermietern können Mieter ihre Interessen von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de vertreten lassen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Die Tätigkeit des Unternehmens einschließlich Klage bei Gericht sei als Inkassodienstleister durch das
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