BGH schreitet nicht gegen Berliner Regel zu Wärmedämmung ein
Für den Klimaschutz ist es wichtig, dass möglichst viele Altbauten eine energiesparende Dämmschicht bekommen. Manchmal geht das auf Kosten der Nachbarn. Was darf man ihnen zumuten - und was nicht?

Karlsruhe (dpa) - Um das nachträgliche Dämmen von Altbauten voranzutreiben, darf das Land Berlin betroffenen Nachbarn fürs erste weiter sehr viel zumuten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar Zweifel, ob die außergewöhnlich weitgehende Regelung in der Hauptstadt noch verfassungsgemäß ist.
Die obersten Zivilrichter halten es aber nicht für ausgeschlossen, dass der Klimaschutz ein solches