Grünes Licht für SNP und Marguerre
Das Kartellamt schließt das Entflechtungsverfahren ab.

Von Matthias Kros
Heidelberg. Der Heidelberger Unternehmer und Mäzen Wolfgang Marguerre darf bei dem Softwarespezialisten SNP einsteigen. Das Bundeskartellamt hat ein in diesem Fall eingeleitetes Entflechtungsverfahren formlos eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Die Einstellung sei gleichbedeutend mit einer Freigabe des Vorhabens. Ein nähere Begründung für die Entscheidung lieferte der Sprecher nicht.
Marguerre hatte seinen Anteil an dem börsennotierten Unternehmen SNP im Januar diesen Jahres auf rund 29 Prozent fast verdoppelt und wurde damit zum größten Einzelaktionär bei dem Softwarespezialisten. Die Beteiligung hatte er aber offenbar beim zuständigen Bundeskartellamt zunächst nicht angezeigt. Die fällige Anmeldung ging nach Auskunft des Kartellamtssprechers erst im April ein, also nachdem der Ausbau der Beteiligung bereits vollzogen worden war. In solchen Fällen werde obligatorisch ein Entflechtungsverfahren eingeleitet, welches hohe Bußgelder und eine nachträgliche Untersagung des Geschäfts nach sich ziehen könne, erklärte der Behördensprecher. Warum Marguerre seine Beteiligung nicht schon früher gemeldet hatte, blieb am Freitag offen.
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Grundsätzlich sind bei Eigentümerwechseln in Unternehmen oder Beteiligungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Beteiligten verpflichtet, das Bundeskartellamt zu informieren und eine Freigabe abzuwarten. Damit soll verhindert werden, dass marktherrschende Stellungen entstehen und der Wettbewerb leitet.