Firmen der Region appellieren an Eigenverantwortung
Reiserückkehrer müssen am Arbeitsplatz in der Regel keinen negativen Corona-Test vorlegen.

Von Matthias Kros
Heidelberg. Anders als in Nordrhein-Westfalen und Sachsen müssen die meisten Arbeitnehmer in der Rhein-Neckar-Region ihrem Chef bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub meist keinen negativen Corona-Test vorlegen. "In Baden-Württemberg existieren hierzu keine Vorgaben im Rahmen der Corona-Verordnung des Landes", erklärte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart am Montag auf Anfrage. Die Unternehmen appellieren daher verstärkt an die Eigenverantwortlichkeit ihrer Beschäftigten oder verlassen sich auf die generelle Testpflicht, die seit dem 1. August für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland gilt. Das teilten verschiedene große Arbeitgeber bei einer RNZ-Umfrage mit.
Die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen gehen deutlich weiter. Seit dem 9. Juli 2021 benötigen etwa in NRW Urlaubsrückkehrer ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis am ersten Arbeitstag nach einer mindestens fünftägigen Arbeitsunterbrechung einen negativen Corona-Testnachweis. Diesen können sie entweder vorlegen oder die Testmöglichkeiten im Betrieb nutzen. Für Homeoffice-Mitarbeiter gilt die Testpflicht nach dem Urlaub für den ersten Tag, an dem sie im Betrieb oder einem anderen Einsatzort außerhalb ihres Zuhauses arbeiten. Die Unternehmen der Region haben dagegen oft eigene Regelungen verfasst.
> ABB: Der größte industrielle Arbeitgeber Heidelbergs hatte seine Beschäftigten in Deutschland bereits im Juli aufgerufen, nach dem Urlaub einige Tage im Homeoffice zu bleiben, sofern sie von zu Hause arbeiten können – und die von ABB angebotenen Selbsttests zur Eigenkontrolle zu nutzen. "Hierbei machen wir keinen Unterschied nach Urlaubsregionen oder Risikogebieten", erklärte eine Sprecherin. In den Produktionsbereichen ließe sich das allerdings nicht umsetzen. Man werde deshalb nach der Urlaubszeit verstärkt wieder Impfungen anbieten und appelliere regelmäßig an die Belegschaft, sich impfen zu lassen.
> SAP: Ganz entspannt sieht man die Situation bei der Walldorfer SAP, wo die Mitarbeiter ohnehin angehalten sind, noch bis Jahresende im Homeoffice zu verbleiben. "SAP plant keine besonderen Regelungen", sagt ein Sprecher. "Wir setzen auf die geltenden Regeln in unseren Gebäuden (Masken, Abstand, Hygiene, Lüften) und bieten die Möglichkeit von Antigen-Schnelltests an unseren Standorten an".
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> BASF: Der größte Arbeitgeber der Region verweist auf die geltenden Regelungen auf Bundes- und Landesebene und verlässt sich auf die Maßnahmen der zuständigen Gesundheitsämter. "Grundsätzlich gilt bei uns am Standort Ludwigshafen: Positiv getestete Mitarbeiter und Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen dürfen nicht ins Werk kommen", erklärt eine Sprecherin. Deshalb rate man der eigenen Belegschaft, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob ihr geplantes Reiseland als Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet eingestuft ist und welche Regelungen zur Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten sind.
> Roche: Beim Pharmakonzern Roche in Mannheim können die Mitarbeiter nach der Rückkehr aus ihrem Sommerurlaub ohne weitere Nachweise wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. "Wir appellieren hier im Sinne einer vertrauensvollen Unternehmenskultur an die Eigenverantwortung unserer Mitarbeitenden", sagt eine Sprecherin. Dazu gehöre es, vor und nach der Reise die geltenden gesetzlichen Vorgaben und Beschränkungen, also etwa in Bezug auf geltende Quarantäneregelungen, zu prüfen und hier in einen vertrauensvollen Dialog mit der eigenen Führungskraft zu gehen. Mitarbeiter mit einschlägigen Symptomen oder Unwohlsein dürften nicht ins Werk kommen.
> Heidelberger Druck: Bei dem weltgrößten Druckmaschinenbauer herrscht derzeit noch Ruhe: "Grundsätzlich haben wir bis zum 20. August Betriebsurlaub am Standort Wiesloch und erwarten deswegen noch keine große Rückkehrwelle", erklärt ein Sprecher. Aber auch in der Zeit danach wird es für die Urlauber keine größeren Hürden geben: "Wir haben über die allgemein geltenden behördlichen Regelungen hinaus keine weiteren eigenen betrieblichen Regelungen", so ein Sprecher. "Wir setzen auf Eigenverantwortung und hatten das in dieser Richtung auch an die Belegschaft appelliert". Angesichts einer hohen betrieblichen Impfquote sei man zuversichtlich, "dass die Risiken beherrschbar bleiben".