Plus Bundesgerichtshof

Musterklage zu Mieterhöhungen scheitert in letzter Instanz

Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen. Kurz vor dem Stichtag bekamen die Mieter einer großen Münchner Wohnanlage noch Post von der Immobilienfirma. Kein Einzelfall - aber kann man deshalb von Rechtsmissbrauch sprechen?

18.03.2021 UPDATE: 18.03.2021 05:28 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Mieterhöhungen
Die Mieten in dieser Wohnanlage im Münchner Stadtteil Schwabing sollen drastisch erhöht werden. Foto: Sven Hoppe/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die bundesweit erste Musterklage im Mietrecht ist in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe gaben einer Münchner Immobilienfirma Recht, die wenige Tage vor dem Inkrafttreten einer mieterfreundlicheren Neuregelung umfangreiche Modernisierungen angekündigt hatte.

Sie darf die Mieten in einer großen

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