Abgasskandal: Wohl kein Schadenersatz bei geleasten Autos
Ein Mann least ein vom Dieselskandal betroffenes Auto und kauft es später. Nach Auffliegen des Skandals will er Schadenersatz - auch für die Leasingraten. Die BGH prüft - und macht ihm wenig Hoffnung.
Karlsruhe (dpa) - Autofahrer, die ein vom VW-Dieselskandal betroffenes Auto geleast haben, können wohl nicht auf Schadenersatz hoffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe machte sehr deutlich, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulierten Abgastechnik.
Mit der Entscheidung für Leasing erwerbe
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