SAP-Betriebsrat will einstweilige Verfügung gegen Präsenzpflicht
Der Streit um die neue Homeoffice-Regelung wird Anfang Juli vor dem Arbeitsgericht in Mannheim verhandelt.

Von Matthias Kros
Walldorf. Der Betriebsrat der SAP SE hat vor dem Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die seit Juni geltenden neuen Regelungen zum mobilen Arbeiten gestellt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Anhörungstermin im laufenden Beschlussverfahren (Aktenzeichen 12 BV 2/24) am 3. Juli. Den Vorsitz werde Richterin Lonja Dünschede übernehmen. Sollte der Betriebsrat mit seinem Antrag erfolgreich sein, müsste der Softwarekonzern die alten Homeoffice-Regelungen, die den Beschäftigten große Freiheiten gelassen hatten, zunächst wieder in Kraft setzen. Das wäre nicht zuletzt für den Vorstandsvorsitzenden Christian Klein, der sich persönlich für mehr Präsenz der Beschäftigten stark gemacht hatte, eine schwere Schlappe.
Die Unternehmensleitung des Softwarekonzerns hatte Ende Mai den Beschäftigten in Deutschland mitgeteilt, dass sie vom 1. Juni an nur noch an zwei Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine zuvor geltende Betriebsvereinbarung, die bis zu vier Tage pro Woche vorgesehen hatte, war zuvor fristgerecht gekündigt worden.
Die neue Regelung hatte die Geschäftsführung allerdings einseitig beschlossen und verkündet. Trotz monatelanger Verhandlungen mit dem Betriebsrat war keine Einigung geglückt. Nach Auffassung der Unternehmensleitung ist die Bemessung des Kontingents an mobiler Arbeit auch gar nicht mitbestimmungspflichtig. "Gemäß der neuen globalen Richtlinie der SAP sind zwei Tage Mobilarbeit pro Woche möglich", heißt es in der Mitteilung. Das gelte nun auch für Deutschland.
Die Arbeitnehmervertretung der Walldorfer fühlte sich bei den neuen Regelungen zum mobilen Arbeiten dennoch übergangen. "Der Betriebsrat ist der Ansicht, dass SAP dies gar nicht einseitig hätte verkünden dürfen, weil der Betriebsrat bei Regelungen zur Mobilarbeit Mitbestimmungsrechte hat", hatte Eberhard Schick, Vorsitzender des Betriebsrats der SAP SE, in einer ersten Reaktion gesagt. Am Dienstag nahm er zu dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung nicht weiter Stellung.
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Unstrittig dürfte in der Auseinandersetzung sein, dass SAP als Arbeitgeber grundsätzlich ein Direktionsrecht bei der Wahl des Arbeitsortes besitzt. Mitbestimmungspflichtig sei lediglich die Ausgestaltung der mobilen Arbeit, zeigte sich Ende Mai die Unternehmensleitung überzeugt. In dem Prozess dürfte es somit vorrangig um die Frage gehen, ob die Anzahl an Homeoffice-Tagen Teil dieser Ausgestaltung sind. Darf also SAP einseitig vorgeben, dass die Beschäftigten nur zwei Tage mobil arbeiten dürfen beziehungsweise drei Tage ins Büro gehen müssen?
Der Vorstandsvorsitzende Klein hatte den Anstoß für mehr Präsenz im Büro zu Beginn des Jahres gegeben. Im Januar schrieb er in einer E-Mail an die rund Beschäftigten weltweit, dass künftig drei Tage pro Woche im Büro oder bei Kunden beziehungsweise Partnern vorgesehen seien. Man wisse, wie wichtig persönliche Zusammenarbeit sei, hatte er die Neuregelung begründet – auch mit Blick auf die mehreren Tausend Menschen, die in diesem Jahr einen neuen Job bei SAP anfingen. Es gelte die richtige Balance zu finden.
Von Seiten des Betriebsrats wurde die Neuregelung allerdings von Anfang an kritisch gesehen. Die Beschäftigten wollen weiterhin flexibel und autonom arbeiten und hätten sich auf entsprechende Versprechen des Vorstands verlassen, hatte es immer wieder geheißen.