"Süffig" statt "bekömmlich": BGH verbietet Bierwerbung
Im Mittelalter galt es selbst für Kinder als zuträglich - doch was früher war, ist heute nicht mehr so: Bier darf nach einem BGH-Urteil nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Das stößt nicht nur einem Brauer sauer auf.
![Brauerei Clemens Härle Brauerei Clemens Härle](/cms_media/module_img/631/315789_1_detail_gottfried-haerle-geschaeftsfuehrer-der-brauerei-clemens-haerle-zapft-ein-glas-ungefiltertes-bier-seine-werbung-fuer-den-bekoemmlichen-trank-musste-er-.jpg)
Karlsruhe/Leutkirch (dpa) - Schlussstrich im jahrelangen Bierstreit: Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben, entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent weder auf dem Etikett noch in der Werbung benutzt werden darf, urteilte
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