Soll der Wolf ins Jagdgesetz? - Landtag berät Umgang mit dem Raubtier
Am Umgang mit dem Wolf im Südwesten scheiden sich die Geister - Argumente von Gegnern und Kritikern einer Aufnahme des Tiers ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Stuttgart. (dpa-lsw) Die FDP im Landtag setzt sich vehement für eine Regelung ein, Wölfe in Baden-Württemberg im Ernstfall ohne bürokratische Hürden abschießen zu können. Dafür müsse das Raubtier in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen werden, sagte der Liberale Andreas Glück am Donnerstag in Stuttgart. Es müsse ein schneller und rechtssicherer Abschuss ermöglicht sein, fügte er mit Blick auf das Land Brandburg hinzu, wo ein Wolf tagelang unbehelligt durch den Garten einer Kita gestreift sei. Die Kritiker von Abschussmöglichkeiten für Wölfe sollten die Augen vor der Realität nicht verschließen.
Im Oktober hatte ein Vorfall, bei dem ein Wolf drei Lämmer bei Widdern (Kreis Heilbronn) auf einer Weide gerissen hatte, die Diskussion erneut entflammt. Die grün-schwarze Koalition ist sich uneinig, wie auf die Einwanderung des Wolfs nach Baden-Württemberg reagiert werden soll.
Hier die Argumente von Gegnern und Kritikern einer Aufnahme des Tiers ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Dieses würde es erleichtern, den geschützten Wolf abzuschießen.
KONTRA:
- Da der Wolf in Deutschland eine laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art ist, dürfen die Länder gar keine eigenen Regeln aufstellen. Eine Aufnahme ins Jagdrecht ist nicht möglich.
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- Selbst wenn der Wolf in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes aufgenommen würde, in dem die Tiere nach ihrer Schutzbedürftigkeit eingruppiert sind, käme er definitiv ins sogenannte Schutzmanagement mit Tieren, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen.
- Eine "jagdliche Regulierung", wie nach den ersten Wolfrissen verschiedentlich gefordert, gibt also weder das Naturschutzrecht noch das Jagdrecht her, heißt es im Umweltministerium.
- Ebenso wie ein sogenannter Problemwolf dürfte auch ein besonders kluger Wolf beseitigt werden, der trotz Herdenschutz immer wieder Nutztiere tötet. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor.
PRO:
-Sollten Rudel sich als Beute auf Weidetiere und nicht mehr auf Wildtiere konzentrieren, wie es in Niedersachsen und Sachsen bereits der Fall ist, muss es auch die Möglichkeit des Abschusses geben. Dies muss im Jagdgesetz geregelt werden, damit es am Ende nicht zu Haftungsfragen, zum einen gegen Jäger, aber auch nicht gegen Landwirte kommt.
- Wenn der Wolf in Rudeln wieder in Baden-Württemberg ankommt, dann brauchen wir einen hieb- und stichfesten Managementplan, heißt es im Agrarministerium.
- Baden-Württemberg ist ein dicht besiedeltes Flächenland, in dem die Weidehaltung ein festes Element ist. Um diese auch künftig zu ermöglichen, bedarf es klarer Regeln zum Umgang mit dem Wolf.
- Die Aufnahme ins Jagdgesetz regelt das Management des Wolfes, es geht dabei nicht nur um die Möglichkeit, ihn zu bejagen. Auch Arten wie der Luchs, das Auerwild oder die Wildkatze sind im Jagdgesetz enthalten.