Plus Spazieren ja, verreisen nein

Was in Baden-Württemberg an Ostern erlaubt ist und was nicht

Auswirkungen der Corona-Krise - Von Verwandtenbesuchen wird abgeraten

08.04.2020 UPDATE: 09.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Flanieren im Park, wie hier in Langenargen am Bodensee, bleibt erlaubt, ebenso wie Radeln, Joggen oder Sonnenbaden. Foto: dpa

Von Nico Pointner

Stuttgart. Ob Urlaub, Tagesausflüge, Familienfest oder Essen bei Freunden – die Corona-Krise hat viele Osterpläne über den Haufen geworfen. Was genau darf man noch an Ostern?

Darf ich Familie und Freunde besuchen? In Baden-Württemberg darf man sich laut Corona-Rechtsverordnung außerhalb des öffentlichen Raums noch zu

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