Plus Restaurantbesuch

Ohne Kontaktdaten gibt es nichts zu Essen

Außerdem muss im Restaurant der Mindestabstand eingehalten werden - Die Vorgaben im Überblick

18.05.2020 UPDATE: 19.05.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden
Für das Personal gilt beim Kundenkontakt eine Mundschutz-Pflicht – für den Gast aber nicht. Foto: Bauernfeind

Von Sören S. Sgries

Stuttgart. Seit Montag dürfen Speisegaststätten in Baden-Württemberg wieder öffnen – allerdings unter besonderen Auflagen. Die Regeln im Überblick:

Welche Gastronomie darf öffnen? Nur "Speisewirtschaften", bei denen es zubereitete Speisen gibt – dazu gehören auch Cafés und Eisdielen. Bars und Kneipen müssen explizit geschlossen bleiben – weil,

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.