Rechnung wurde vom Gericht genehmigt
Laut Urteil dürfen Fußball-Vereine für Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden - Baden-Württemberg will das nicht
Von Sören S. Sgries
Heidelberg. Die deutschen Fußballvereine hatten bis zuletzt gehofft, dass das Bundesverwaltungsgericht in ihrem Sinne entscheidet. Das Gegenteil war der Fall: Grundsätzlich darf für Polizeieinsätze rund um Hochrisiko-Spiele eine Gebühr erhoben werden, urteilten die Leipziger Richter. Die Hintergründe:
Der Fall: Nach einem "Hochrisiko-Spiel" am 19. April 2015
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