Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Am Montag laufen die aktuellen Corona-Verordnungen aus und mit ihnen die bisherigen Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Um das weitere Vorgehen möglichst bundesweit einheitlich zu beschließen, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder über die Fortschreibung der Regelwerke verständigt. Dann wurden diese Beschlüsse mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten. Nun sollen sie umgesetzt werden – es gibt aber Möglichkeiten für eigene Wege der Länder.
Setzt Baden-Württemberg alles um? Wahrscheinlich, aber das ist noch nicht ganz klar. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) kündigten am Donnerstag im Landtag weitere Beratungen an. So dürfte in der Landesregierung über das Wochenende große Betriebsamkeit herrschen. Die Verordnungen müssen fortgeschrieben werden, um ab Dienstag (1. Dezember) in Kraft zu treten. Das heißt, sie müssen spätestens Montag veröffentlicht werden.
Was heißt das für die Kontaktbegrenzungen? Diese werden im Advent verschärft. Statt wie bisher zehn, dürfen sich dann nur noch höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Dabei werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet. Kretschmann betonte: "Fünf ist die Obergrenze. Diese Obergrenze zählt, auch wenn zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen bestehen."
Und an Weihnachten? Dann werden die Kontaktbeschränkungen gelockert: Es dürfen sich zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen sowie unbegrenzt Kinder bis 14 Jahre. Offen ist, wie lange die Lockerungen gelten: Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. Januar als Frist genannt. Aus Kreisen der Landesregierung hieß es, man fasse eher den 27. Dezember ins Auge.
Dürfen Gottesdienste stattfinden? Ja, Verbote sind nicht vorgesehen. Die großen Kirchen kündigten dafür strenge Hygienekonzepte an. Im Bund-Länder-Papier heißt es: "Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden." Kretschmann sagte, er wolle dazu Gespräche mit Religionsgemeinschaften führen.
Was ist mit Silvester? Unklar ist bisher, welche Gruppengrößen an Silvester erlaubt sind. Fest steht, dass die Landesregierung angekündigt hat, Feiern und Feuerwerk an belebten Plätzen und in großen Gruppen zu untersagen. Ein allgemeines Böller-Verbot aber wird es nicht geben.
Wird die Maskenpflicht ausgeweitet? Ja. Zusätzlich zu den bisherigen Regeln haben Kretschmann und Landes-Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) angekündigt, die Maskenpflicht unter freiem Himmel auszuweiten: "Es gilt eine Maskenpflicht in allen Innenstädten mit Publikumsverkehr und überall, wo sich Menschen außerhalb der eigenen Privaträume nicht nur flüchtig begegnen", sagte Kretschmann am Donnerstag. Entsprechende Zonen sollen die Kommunen festlegen. Zuvor hatte Lucha erklärt, die Pflicht solle "unabhängig vom Abstandsgebot" gelten.
Wie ist es mit Geschäften? Alles, was aktuell geschlossen ist, bleibt geschlossen. Was geöffnet ist, kann offenbleiben. Um volle Läden zu verhindern, gelten strenge Zutrittsregeln. In Geschäften bis 800 Quadratmeter Ladenfläche darf sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. Bei größeren Geschäften (über 800 Quadratmeter) ist sogar nur eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Für Einkaufszentren wird dazu die Gesamtverkaufsfläche angesetzt, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Überlegungen, Sonntagsöffnung im Handel auszuweiten, erteilte Innenminister Thomas Strobl eine Absage.
Ändert sich an den Schulen etwas? Nichts Grundsätzliches, aber bei zwei Themen herrscht nun Handlungsbedarf: bei den Weihnachtsferien, deren Beginn vorgezogen wird und bei Schulen, die in "Hotspot-Regionen" liegen. Damit sind Kreise gemeint, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt und wo es ein "diffuses Infektionsgeschehen" gibt. Grundsätzlich aber bleiben Schulen komplett geöffnet. "Das ist eine klare politische Entscheidung – auch gegen die Infektionslage", sagte Kretschmann.
Was passiert an Schulen in "Hotspots"?Dort sollen ab Klasse 8 aufwärts "weitergehende Maßnahmen" getroffen werden, damit auch im Unterricht Abstand gehalten werden kann. Das geht nicht in vollen Klassen. Kretschmann sagte: "Dann muss man so etwas wie Wechselunterricht, Hybridunterricht oder was auch immer einführen, oder Klassen an andere Orte verlegen. Das werden wir zu besprechen haben, ob das in dieser kurzen Zeit sinnvoll umsetzbar ist." Kultusministerin Eisenmann lehnt so einen Schichtbetrieb ab. Sie legt Wert darauf, dass es "keinen Automatismus" gibt, der an die Inzidenz gekoppelt ist. "Entscheidend ist, ob das Infektionsgeschehen den Schulbetrieb tatsächlich beeinträchtigt", erklärte ihre Sprecherin. Jedoch: "Standortbezogen sowie zeitlich befristet kann dann auch ein Wechselunterricht eine Option sein."
Und die Ferien? Sie werden vorgezogen. Der letzte Schultag ist der 18. Dezember. Ziel ist, dass sich Familien, die mit Großeltern Weihnachten feiern wollen, vor den Festtagen freiwillig in Quarantäne begeben. Offen ist nun, ob es für die drei Tage zwischen 21. und 23. Dezember, an denen eigentlich noch Schule wäre, eine Notbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern gibt. Die Landesregierung muss das noch klären. Tendenz: Es wird eine Notbetreuung an Schulen geben, aber für wen und mit welchem Personal, ist derzeit völlig offen.