BGH mit Entscheidung zu regionalen Markennamen von Fleischprodukten
Das "Hohenloher Landschwein" ist eine eingetragene Marke. Nach deutschem Recht, bislang aber nicht nach EU-Qualitätsregularien.
Regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel können nach deutschem Markenrecht geschützt sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Beispiel des "Hohenloher Landschweins" und des "Hohenloher Weiderinds" entschieden. Der erste Zivilsenat wies am Donnerstag Revisionen unter anderem einer Metzgerei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück und gab damit der
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