Plus Landwirtschaft/Lebensmittel

BGH mit Entscheidung zu regionalen Markennamen von Fleischprodukten

Das "Hohenloher Landschwein" ist eine eingetragene Marke. Nach deutschem Recht, bislang aber nicht nach EU-Qualitätsregularien.

29.07.2021 UPDATE: 29.07.2021 08:42 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Symbolfoto: dpa | Marijan Murat

 Regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel können nach deutschem Markenrecht geschützt sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Beispiel des "Hohenloher Landschweins" und des "Hohenloher Weiderinds" entschieden. Der erste Zivilsenat wies am Donnerstag Revisionen unter anderem einer Metzgerei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück und gab damit der

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