Gericht weist Klage der AfD wegen Alterspräsidenten als unzulässig ab
Grüne, CDU, SPD und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Änderung der Geschäftsordnung durchgesetzt, wonach nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete Alterspräsident ist.
Stuttgart. (dpa/lsw) Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines AfD-Landtagsabgeordneten zu der Frage, wer das Amt des Alterspräsidenten des Landtags ausüben darf, als unzulässig abgewiesen. Der AfD-Politiker Klaus-Günther Voigtmann wollte klären lassen, ob der älteste Abgeordnete oder der mit der längsten Zugehörigkeit zum Landtag Alterspräsident sein und damit auch die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+