Plus Baden-Württemberg

Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig (Update)

Verfassungsgerichtshof entscheidet - Die wichtigsten Fragen und Antworten

20.01.2020 UPDATE: 18.05.2020 11:22 Uhr 5 Minuten, 55 Sekunden
Foto: dpa

Stuttgart. (dpa) Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied das Gericht am heutigen Montag. Der Vorsitzende Richter Malte Graßhof sagte, der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar.

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