Plus Heilbronn

Darum machen sich E-Roller-Fahrer in Fußgängerzonen strafbar

Radfahrer ja - E-Roller nein - Kuriose Situation

19.07.2019 UPDATE: 21.07.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden

Radfahrer dürfen beispielsweise entlang der Neckarmeile in Schrittgeschwindigkeit fahren, während E-Roller-Besitzer ihr Gefährt hier schieben müssen. Foto: Armin Guzy

Heilbronn. (bfk) "Mir san mit dem Radl da!" - das geht, aber mit dem E-Roller geht es nicht. Heilbronn ist eine der wenigen (Groß)Städte, in denen es dieses Kuriosum gibt. Für manche ist es aber auch ein Ärgernis: In den Fußgängerzonen dürfen Fahrräder fahren, E-Roller aber nicht.

Flächendeckend sei in Heilbronn für Fahrräder "Schrittgeschwindigkeit" vorgeschrieben. Schilder dazu,

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