Stuttgart. (dpa/lsw) Die baden-württembergische Landesregierung will den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an. Die Kommunen sollten das schon zum 3. Advent umsetzen.
Lucha hatte bereits am Montag im Radioprogramm "SWR Aktuell" für ein solches Verbot geworben. "Wir haben jetzt gerade am Wochenende in den großen Innenstädten gesehen, dass im Prinzip die Weihnachtsmärkte über die Hintertür kommen, dass wir Riesenschlangen an Glühweinständen hatten", hatte der Minister gesagt. "Das kann und darf nicht sein." Die Verkaufsstände seien Anziehungspunkte, und die Kunden hielten sich dort beispielsweise nicht mehr an Abstandsregeln.
Die Landesregierung stellte zudem am Dienstag eine erhebliche Verschärfung der Maßnahmen gegen die Pandemie in Aussicht. Man werde noch diese Woche für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen drastische Maßnahmen beschließen müssen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Er hoffe, dass die Maßnahmen für die extremen Hotspots Anfang nächster Woche in Kraft treten könnten. Bislang sei nur Pforzheim davon betroffen. Auch ein harter Lockdown nach den Weihnachtsfeiertagen rücke näher. Das sei gut denkbar, sagte Kretschmann.
Update: Dienstag, 8. Dezember 2020, 13.22 Uhr
Sozialminister Lucha will Glühwein-Ausschank im Freien einschränken
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Nachdem Bayern die Corona-Beschränkungen am Wochenende verschärft hat, werden auch in Baden-Württemberg Rufe nach härteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie laut. Landes-Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) fordert ein Alkoholverbot im Freien, außerdem sollen ältere Schüler verstärkt zuhause lernen. Der Minister beklagte in einem SWR-Interview, dass sich am Wochenende in Innenstädten Menschenansammlungen um Glühweinstände gebildet hätten. Es sei nun sehr wichtig, den Alkoholausschank in der Öffentlichkeit zu beschränken, sagte er.
Lucha hatte sich früh für ein landesweites Verbot von Weihnachtsmärkten ausgesprochen. Das wurde dann auch beschlossen, jedoch wurden örtlich einzelne Stände mit weihnachtlichen Waren oder Genussmitteln zugelassen. Vielerorts seien damit "Weihnachtsmärkte über die Hintertür" gekommen, kritisierte Lucha. Er sprach von "riesigen Schlangen" an Glühweinständen. "Das kann und darf nicht sein." Lucha wolle daher am Dienstag seinen Ministerkollegen vorschlagen, Alkoholgenuss unter freiem Himmel zu untersagen, erklärte sein Sprecher. Es hätten zu dem Thema schon Gespräche mit Vertretern der Kommunen stattgefunden.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hatte sich im Sommer für die Weihnachtsmärkte eingesetzt. Zu Luchas Forderung erklärte sie: "Einzelne Maßnahmen isoliert herausgreifen, macht keinen Sinn." Vielmehr brauche es ein Gesamtkonzept. "Teil dieses Gesamtkonzepts kann dann auch ein Alkoholkonsumverbot unter freiem Himmel in Innenstädten sein." Wenn Lucha ein solches Konzept vorlege, "können wir uns innerhalb der Landesregierung gerne darüber unterhalten".
Lucha forderte zudem stärkere Eingriffe in den Schulunterricht als zuletzt in der Landesregierung vereinbart. In einem Schreiben an Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), das dieser Zeitung vorliegt, warb er "dringlich" dafür, nun in Bayern beschlossene Maßnahmen auch im Südwesten zu prüfen. In Bayern stellen Berufsschulen auf Fernunterricht um. An anderen Schulformen soll es Wechselbetrieb für Schüler ab der 8. Klasse geben. Lerngruppen werden geteilt, abwechselnd bleiben Kinder zuhause. In geteilten Klassen kann Abstand gehalten werden. Außerdem entzerre man so die Situation in öffentlichen Verkehrsmitteln, schrieb Lucha.
Dieses rollierende System wird in Bayern landesweit eingeführt, unabhängig von der Inzidenz. In Hotspots, also Kreisen, in denen es in sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gab, sollen alle Schüler ab der 8. Klasse, außer Abschlussklassen, Fernunterricht erhalten.
In baden-württembergischen Hotspots gibt es dagegen keinen an die Inzidenz gekoppelten Automatismus, wohl aber die Möglichkeit, vorübergehend auf Wechselunterricht umzustellen. Am Montagnachmittag trat eine Änderung der Corona-Verordnung für Schulen in Kraft. An betroffenen Schulen entscheiden Schulleitung, Schulaufsicht und Gesundheitsamt gemeinsam, ob Wechselbetrieb nötig ist. "Entscheidend ist, ob das Infektionsgeschehen den Schulbetrieb tatsächlich beeinträchtigt", erklärte das Kultusministerium.
Dort war man von Luchas Vorstoß irritiert. Eisenmann Sprecherin erklärte: "Es ist verwunderlich, dass das Sozialministerium Regelungen mit uns abstimmt und festlegt und der Sozialminister nur wenige Stunden später Maßnahmen fordert, die den Regelungen darin widersprechen. Da sind Ärger und Verwirrungen bei den Betroffenen vor Ort und den Schulen vorprogrammiert."
Vorrang habe weiter der Präsenzunterricht. Erfahrungen aus der ersten Jahreshälfte hätten bundesweit gezeigt, dass Fern- und Wechselunterricht dem Bildungsauftrag nicht auf die gleiche Weise gerecht werde wie Präsenzunterricht, insbesondere für Kinder aus sozial schwächeren Familien.