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Maskenpflicht auf dem Schulhof gelockert

Im Unterricht soll die Pflicht bestehen bleiben, allerdings gelte diese "selbstverständlich nicht" beim Essen und Trinken.

22.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Müssen die Schüler hungern, wenn im Schulgebäude Maskenpflicht gilt? „Selbstverständlich“ gebe es eine Ausnahme beim Essen und Trinken, stellte die Ministerin klar. Foto: Getty

Von Sören S. Sgries

Stuttgart/Heidelberg. Drei Tage, nachdem verschärfte Auflagen für den Schulunterricht in Kraft getreten sind, hat das baden-württembergische Kultusministerium einige Vorgaben wieder gelockert. "Wir reagieren auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis", teilte Ministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Donnerstagmorgen mit.

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