Der Landes-Datenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink. Foto: LfDI BW, Kristina Schäfer
Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Fünf Jahre nach Erlass des baden-württembergischen Informationsfreiheitsgesetzes fordert der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Bürgern noch breiteren Zugang zum Wissen der öffentlichen Verwaltung zu gewähren. Die bisherigen Ausnahmen müssten deutlich reduziert werden, sagte Stefan Brink bei der Vorstellung eines Praxis-Ratgebers am Donnerstag.
"Zugang zu amtlichen Informationen sollte überall, über alle Behörden hinweg unterschiedslos gewährleistet werden", erklärte Brink. Aktuell könnten etwa Sparkassen Auskünfte über ihr Tun verweigern oder Hochschulen Informationen zu Drittmitteln. "Gerade dadurch entsteht Misstrauen."
Andere Dinge seien im 2015 beschlossenen Landes-Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) zwar vorgesehen, bis heute aber nicht umgesetzt. Dazu zähle ein Informationsregister, in das Behörden selbstständig Daten einstellten. Als Weiterentwicklung dieser Idee forderte Brink ein Transparenzgesetz, das Behörden eine entsprechende Bringschuld auferlegt. Damit entfiele für Bürger auch die Gebührenpflicht, mit der sie derzeit für Interesse am öffentlichen Gemeinwesen quasi bestraft würden.
Brink lobte, dass die FDP die Idee in ihrem Programm für die Landtagswahl 2021 befürwortet. Grüne und SPD, deren Programme noch nicht vorliegen, hätten sich ebenfalls positiv geäußert. Beide Parteien bestätigten das am Donnerstag.
Mit dem LIFG hat Baden-Württemberg 2015 nicht nur spät auf europäische Vorgaben reagiert, sondern auch "mit angezogener Handbremse", erläuterte Staatsrätin Gisela Erler (Grüne). Das erleichtere aber Behörden nicht ihre Arbeit, sondern befördere lediglich Verschwörungstheorien. Als ehrenamtliches Regierungsmitglied betreut Erler die Themen Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Im Transparenzranking der unabhängigen Internetplattform "FragDenStaat" liegt Baden-Württemberg auf Platz zwölf unter den 16 Bundesländern. Der Südwesten schneidet auch schlechter ab als der Bund.
Dennoch sei das Gesetz ein Erfolg, sagte Brink, denn es sei ein stetiger Anstieg von Eingaben zu verzeichnen. Der neue Praxis-Ratgeber soll Bürgern helfen, ihre Rechte auch wahrzunehmen. Neben Gesetzeskommentierungen bietet er Beispiele, Schaubilder und weiterführende Links zur Vertiefung, aber auch Formulierungsvorschläge und Musterbriefe. Bis jetzt habe sich die einzige vergleichbare Handreichung an Behörden gerichtet, so Brink: Anwendungshinweise des Innenministeriums für die Verwaltung. Sie seien verdienstvoll, aber nicht mehr "up to date".
So sei keineswegs überall bekannt, dass Interessenten nicht nur ohne Angabe von Gründen, sondern auch ohne Namensnennung Anspruch auf Auskünfte hätten. Brink forderte anonymisierte Zugangsmöglichkeiten, wie sie "FragDenStaat" auf seiner Homepage schon anbiete.
Info: Der Ratgeber: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit