Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig (Update)
Verfassungsgerichtshof entscheidet - Die wichtigsten Fragen und Antworten
Stuttgart. (dpa) Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied das Gericht am heutigen Montag. Der Vorsitzende Richter Malte Graßhof sagte, der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar.
Wie eine
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