Stuttgart. (dpa/lsw) Wegen ausufernder Infektionszahlen gelten in Corona-Hotspots bald schärfere Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Land schickte am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Kommunen, der harte Maßnahmen anordnet für alle besonders von der Pandemie betroffenen Kreise. Derzeit sind den Infektionszahlen zufolge Mannheim, Pforzheim und Calw betroffen. Das Land geht davon aus, dass die neuen Regeln innerhalb der nächsten Woche umgesetzt werden. Zuvor hatten einzelne Kommunen bereits auf eigene Faust schärfere Corona-Regeln beschlossen.
DIE HOTSPOT-REGELN - Öffentlich und privat darf sich in Hotspots nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen. Kinder bis 14 werden nicht gezählt. Veranstaltungen werden allgemein verboten - mit wenigen Ausnahmen wie religiösen Veranstaltungen, Gerichtsterminen oder Gemeinderatssitzungen. Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch nach Antigentest oder mit FFP2-Maske besucht werden. Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen. Sportstätten und Schwimmbäder werden auch für den Schul- und Freizeitsport geschlossen. Besondere Aktionen im Einzelhandel wie Räumungs- oder Schlussverkäufe werden verboten. Auch Floh- und Jahrmärkte sind nicht erlaubt.
DIE GÜLTIGKEIT - Betroffen von den Regeln sind Kreise, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über der kritischen Marke von 200 liegt. Das bedeutet mehr als 200 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen einer Woche. Gleichzeitig wird ein diffuses Infektionsgeschehen als Bedingung genannt. Dann müssen die Kommunen die neuen Hotspot-Regeln per Allgemeinverfügung umsetzen. Sobald der Sieben-Tage-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt, kann die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden. Nur aus wichtigen Gründen können Kommunen im Einzelfall von dem Erlass abweichen, falls das Sozialministerium grünes Licht gibt.
DIE AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN - Teil der Hotspot-Strategie des Landes sind auch allgemeine nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist in den betroffenen Kreisen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu gehören berufliche Tätigkeiten und der Besuch beim Arzt und Therapeuten. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die Minderjährige begleiten, Sterbende betreuen und Tiere versorgen müssen.
DIE VORPRESCHER - Mehrere Kommunen wollten nicht auf den Erlass des Landes warten und haben per Verfügung bereits eigene strengere Corona-Regeln beschlossen. In der Stadt Mannheim gilt bereits ab Freitagabend eine Ausgangsbeschränkung, laut Verfügung zunächst bis zum 14. Dezember. Die Polizei kündigte strenge Kontrollen an. Im Kreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis treten ab Samstag scharfe Kontaktbeschränkungen in Kraft, die zum großen Teil mit den Hotspot-Regeln des Landes übereinstimmen - allerdings sind dort keine Ausgangsbeschränkungen geplant. Auch der Landkreis Calw beschloss am Freitag ein Verbot von Veranstaltungen und von besonderen Verkaufsaktionen des Einzelhandels.
VERWIRRUNG - Die Landräte aus dem Kreis Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis zeigten sich am Freitag skeptisch mit Blick auf Ausgangsbeschränkungen. Landrat Sven Hinterseh (CDU) kündigte an, dass es vorerst keine Ausgangsbeschränkungen im Schwarzwald-Baar-Kreis geben werde. Der Kreis wolle selbst entscheiden, sagte auch der Tuttlinger Landrat Stefan Bär (Freie Wähler). "Einen Automatismus sehen wir nicht." Wenn das Land solche weitgehenden Maßnahmen vorgebe, sei das auch eine Frage der Kontrolle und Überwachung. Ausgangsbeschränkungen würden nur funktionieren, wenn zusätzliche Polizeikräfte abgestellt würden, sagte Bär. Beide Kommunen ärgerten sich generell über die Corona-Politik der Landesregierung. "Maßnahmen, die sich alle drei Tage ändern - das hätte man auch anders machen können", kritisierte Bär. In beiden Kreisen lag der Inzidenzwert am Donnerstag erstmals wieder leicht unter der 200er-Grenze - im Kreis Tuttlingen bei 192,5, im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 195,3.
Droht also ein Flickenteppich? Im Staatsministerium zeigte man sich verwundert angesichts der Kritik der Kommunen. In Verwaltungsangelegenheiten seien die Landkreise weisungsgebunden, hieß es. Außerdem habe man das Vorgehen mit den Kommunalverbänden abgestimmt. Die Kommunalverbände verteidigten denn auch die neuen Einschränkungen. Ihm sei bewusst, dass Ausgangsbeschränkungen ein heftiges Mittel seien, sagte der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe aber keine andere Möglichkeit. Die Kommunen stünden nun aber hinter dem gefundenen Kompromiss. Es sei richtig, dass lange und intensiv um solche Maßnahmen gerungen werde, da es sich um große Einschnitte für die Menschen im Land handele.
Auch der Landkreistag will die Ausgangsbeschränkungen mittragen. "Die im Hotspot-Erlass vorgesehenen Instrumente sind geeignet, das Infektionsgeschehen einzudämmen", betonte Präsident Joachim Walter. "Wichtig bei alldem ist, dass der Erlass eine Öffnungsklausel enthält, um im Einvernehmen mit dem Sozialministerium auf die Vor-Ort-Situation reagieren zu können."
Update: Freitag, 4. Dezember 2020, 16.45 Uhr
Hotspot-Kreise verschärfen Maßnahmen - Landesregelung steht noch aus
Stuttgart/Tuttlingen. (dpa/lsw) Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränken einzelne Landkreise im Südwesten das öffentliche Leben drastisch ein. Öffentlich und privat darf sich im Kreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis ab Samstag nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal fünf Personen. So steht es in Allgemeinverfügungen der beiden Kreise, die am Freitag veröffentlicht wurden. Veranstaltungen sind mit wenigen Ausnahmen untersagt. An Beerdigungen dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen. Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch nach Antigentest oder mit FFP2-Maske besucht werden. Die Kommunen orientieren sich mit diesen Regeln dabei an Plänen aus dem Sozialministerium. Eine landesweite Regelung steht noch aus.
Die Landesregierung hatte am Donnerstag nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Kreise mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche angekündigt. In einem Erlass sollen auch weitere Einschränkungen in den Hotspot-Gebieten geregelt werden, wie etwa Veranstaltungsverbote. Die Regeln sollten noch am Freitag veröffentlicht werden und in der nächsten Woche in Kraft treten, wie ein Regierungssprecher der dpa sagte.
Mannheim schritt am Donnerstag voran und kündigte als erste Kommune selbst eine nächtliche Ausgangsbeschränkung an. Sie soll ab Freitag zwischen 21.00 und 5.00 Uhr und zunächst bis zum 14. Dezember gelten. Als Ausnahmen gelten etwa berufliche Tätigkeiten oder Arztbesuche. Ob ein solcher Grund vorliege, müsse man bei einer Kontrolle glaubhaft machen können. Die Polizei in Mannheim hat mobile und stationäre Kontrollen mit einer "sehr hohen Präsenz über die ganze Nacht" angekündigt.
Der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, hat die drastischen Einschränkungen in den Corona-Hotspots im Land verteidigt. Ihm sei bewusst, dass Ausgangsbeschränkungen ein heftiges Mittel seien, sagte Kehle der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Nach schmerzlichem Überlegungen sei man im Corona-Lenkungskreis der Landesregierung aber zu dem Schluss gekommen, dass es keine andere Möglichkeit gebe. Er selbst habe sogar die Idee eines ganz harten Lockdowns zwischen Weihnachten und Heilig-Drei-Könige ins Spiel gebracht. Die Kommunen stünden nun aber hinter dem gefundenen Kompromiss. Es sei richtig, dass lange und intensiv um solche Maßnahmen gerungen werde, da es sich um große Einschnitte für die Menschen im Land handele.
In mehreren Landkreisen wurde das Agieren des Landes hingegen als zu langsam kritisiert. "Wir wollten nicht länger warten, bis das Land tätig wird", sagte der Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, Sven Hinterseh (CDU) am Freitag zur Begründung der nun selbstständig erlassenen Maßnahmen. Zu landesweiten Regelungen, die am Donnerstag von der Regierung angekündigt wurden, sagte er, "ich hätte mir gewünscht, dass das schneller geht".
"Wir würden uns wünschen, dass wir nicht immer neue Regeln aus der Presse erfahren", sagte der Tuttlinger Landrat Stefan Bär. "Maßnahmen, die sich alle drei Tage ändern - das hätte man auch anders machen können." Es liege weiterhin kein offizieller Erlass vor für die Hotspots. Bislang habe man nur zwei, drei widersprüchliche Entwürfe gesehen.
Auch mit Blick auf Ausgangsbeschränkungen äußerte Bär Bedenken. Wenn das Land Baden-Württemberg solche weitgehenden Maßnahmen vorgebe, sei das auch eine Frage der Kontrolle und Überwachung, sagte er. Ausgangsbeschränkungen würden nur funktionieren, wenn zusätzliche Polizeikräfte abgestellt würden. Dazu habe man aber vom Land nichts gehört. Auch wolle der Kreis selbst über eine solche Maßnahme entscheiden und prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. "Einen Automatismus sehen wir nicht."
Im Schwarzwald-Baar-Kreis soll es vorerst keine Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie geben, wie Landrat Hinterseh ankündigte. Auch wenn ein entsprechender Erlass des Landes vorliege, werde der Landkreis selber über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme entscheiden.
Ein Regierungssprecher zeigte sich verwundert über die geäußerten Bedenken. Die Maßnahmen der Hotspotstrategie seien mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt worden. Von einem unkoordinierten Verfahren mit überraschenden Ergebnissen könne nicht ausgegangen werden.
Update: Freitag, 4. Dezember 2020, 14.41 Uhr
In Corona-Hotspots dürfen Bürger nachts nur noch in Ausnahmen raus
Stuttgart. (dpa) In den Corona-Hotspots im Südwesten dürfen die Bürger künftig nachts nur noch mit triftigen Gründen das Haus verlassen. Die baden-württembergische Landesregierung einigte sich am Donnerstag auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, wie das Staatsministerium mitteilte.
Dies ist derzeit in Mannheim, Pforzheim, Heilbronn und in den Landkreisen Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Lörrach der Fall. Mehr als eine Million Baden-Württemberger leben in diesen Hotspots. Die Details der Ausgangsbeschränkung will das Sozialministerium in einem Erlass regeln. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle oder aus Arbeitsgründen. Nächste Woche sollen die neuen Regeln in Kraft treten, sagte ein Regierungssprecher der dpa. Im Erlass sollen auch weitere Einschränkungen in den Hotspot-Gebieten geregelt werden, wie etwa Veranstaltungsverbote.
Zuvor hatten bereits mehrere Land- und Stadtkreise mit sehr hohem Infektionsgeschehen einer landesweiten Regelung vorgegriffen und selbst strengere Maßnahmen angekündigt. So hatte Mannheim noch vor der Bekanntgabe des Landes am Donnerstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verkündet. Sie trete bereits am Freitag in Kraft, sagte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) am Donnerstag. Die Ausgangsbeschränkung soll zunächst bis zum 14. Dezember zwischen 21.00 und 5.00 Uhr gelten. Dann darf man das Haus nur noch aus "triftigen Gründen" verlassen. Als Ausnahmen gelten etwa berufliche Tätigkeiten oder Arztbesuche. Ob ein solcher Grund vorliege, müsse man bei einer Kontrolle glaubhaft machen können. Hier werde im Einzelfall entschieden, sagte ein Sprecher der Mannheimer Polizei.
Die Polizei plant in Mannheim mobile und stationäre Kontrollen. Die Beamten würden eine "sehr hohe Präsenz über die ganze Nacht" gewährleisten, hieß es. Bei einem Verstoß gegen die Regelung sei mit einem Bußgeld zu rechnen. Die Vorgabe gilt laut Stadt nicht nur für Mannheimer, sondern für alle, die sich während der Ausgangsbeschränkung im Stadtgebiet aufhalten. "Zuwarten ist nicht möglich", sagte Kurz mit Blick auf die hohen Infektionszahlen. Die Stadt habe sich jedoch für einen maßvollen Weg entschieden.
Zusätzlich treten in Mannheim strengere Vorgaben für Pflegeheime in Kraft. Diese dürfe man in Mannheim künftig nur noch mit einer FFP2-Maske mit besonders hoher Schutzwirkung betreten, sagte Bürgermeister Kurz. Zudem soll ein Corona-Schnelltest vor dem Betreten verpflichtend werden. Wo Einrichtungen die Tests nicht selbst anbieten und durchführen können, soll man ein aktuelles Testergebnis mitbringen dürfen. Auch für das Pflegepersonal werden FFP2-Masken und wöchentliche Schnelltests Pflicht.
Zudem werden in Mannheim sämtliche Sportstätten geschlossen, auch für den Schulsport. Alle nicht religiösen Veranstaltungen werden verboten, es bleiben etwa Demos und Beerdigungen erlaubt.
Ebenfalls strengere Maßnahmen haben bereits der Landkreis Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis am Donnerstag angekündigt. Auch dort sollen am Freitag weitergehende Maßnahmen vorgestellt werden. Die genauen Maßnahmen seien noch in der Abstimmung, hieß es am Nachmittag. Der Schwarzwald-Baar-Kreis möchte die Regeln am Freitag auf einer Pressekonferenz vorstellen, in Tuttlingen sollen sie veröffentlicht werden.
Das Land stellte zudem möglicherweise stärker entzerrte Unterrichtszeiten zur Debatte, um überfüllte Schulbusse zu vermeiden. Der Corona-Lenkungskreis teilte mit, dass Verkehrsministerium und Kultusministerium zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und dem Verband Württembergischer Omnibusunternehmen bei einem runden Tisch klären wollen, wie der Unterricht besser gestaffelt und die Buskapazitäten erhöht werden können. Das Land fördert bereits seit Beginn des Schuljahres zusätzliche Schulbusse, um die Ansteckungsgefahr auf dem Schulweg zu verringern. Die Förderung soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden.
Die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) debattierte tagelang über eine Hotspot-Strategie, hatte sich aber bislang nicht einigen können auf ein konkretes Maßnahmenpaket. Privat wie öffentlich soll sich ab einer 200er-Inzidenz nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen dürfen. Außerdem soll es ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot geben, hatte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) diese Woche angekündigt. Ausnahmen soll es bei religiösen Veranstaltungen und Gerichtsterminen geben. Strittig waren vor allem seine Pläne für Ausgangsbeschränkungen.
Update: Donnerstag, 3. Dezember 2020, 15.04 Uhr
Noch keine einheitliche Strategie bei Corona-Hotspots
„Wenn es nach mir ginge, hätten wir es schon im Sack“, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Foto: M. MuratStuttgart. (lsw/sös) Trotz ausufernder Corona-Infektionszahlen in mehreren Regionen hat die Landesregierung nach wie vor keine Hotspotstrategie parat. Man stimme sich derzeit noch mit den Gesundheitsämtern ab, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Knackpunkt sind Pläne für allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Da müsse man sich noch in einer Arbeitsgruppe mit den Ressorts und den Kommunen einigen, sagte Lucha. "Wenn es nach mir ginge, hätten wir es schon im Sack."
Das Gesundheitsministerium plant derzeit scharfe Regeln für Regionen mit Inzidenzwerten über 200. Privat wie öffentlich darf sich dann nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Es gebe dann zudem ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot, sagte Lucha. Ausnahmen soll es bei religiösen Veranstaltungen und Gerichtsterminen geben. Friseursalons und Sonnenstudio werden geschlossen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll nur nach vorherigem Antigen-Test oder mit FFP2-Maske erlaubt werden.
Strittig sind noch Ausgangsbeschränkungen – wobei das Ministerium explizit darauf hinweist, dass es nicht um "Ausgangssperren" gehe. Nach einem Entwurf des Sozialministerium sollen die Bürger ihre Wohnung in den Hotspots nur noch "bei triftigen Gründen" verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Derzeit liegen die Kreise Lörrach, der Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Pforzheim, Heilbronn und Mannheim über der 200er-Marke.
Das Problem sei, die Gebiete vernünftig abzugrenzen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er warb für ein differenziertes Vorgehen innerhalb der betroffenen Landkreise und sprach sich am Dienstag gegen pauschale Lösungen für ganze Kreise aus. "Das Virus kennt ja nun die Kreisgrenzen nicht." Man werde sich zügig einigen. Ein Datum nannte er nicht.
Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) sagte in seiner Funktion als Städtetagspräsident, die Überlegungen, wonach zunächst vor Ort mit eigenen Maßnahmen eingegriffen werden sollte, gingen in die richtige Richtung. "Schwerwiegendere Eingriffe" wie mögliche Ausgangsbeschränkungen sollten hingegen landesweit in der Corona-Verordnung geregelt werden. Und: Sie dürften "kein Automatismus sein, der allein an einem täglich schwankenden Infektionswert anknüpft". In Mannheim lag die Inzidenz laut Zahlen des Landesgesundheitsamt am Dienstag bei 206,3.