Der Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim, hier das geflutete Reaktorbecken mit Arbeitsbrücken - wird derzeit zurückgebaut. Ein Teil des freigemessenen Bauschutts wird auf Deponien in Schwieberdingen und in Vaihingen/Enz gebracht. Foto: EnBW
(rnz) Das Umweltministerium hat der EnBW die Freigabe dafür erteilt, Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien "Am Froschgraben" in Schwieberdingen und "Burghof" in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Die EnBW hat nun mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält (sogenanntes Zehn-Mikrosievert-Konzept).
"Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich", sagte Umweltminister Franz Untersteller am Freitag in Stuttgart. Ein vom Umweltministerium Ende November vergangenen Jahres durchgeführtes Fachsymposium mit hochrangigen Vertretern der Bundesärztekammer, der Landesärztekammer, der Strahlenschutzkommission und den betroffenen Landkreisen habe dies bestätigt. "Im Nachgang des Fachsymposiums hat mich der Präsident der Bundesärztekammer über einem Beschluss des Vorstands von Anfang Dezember 2017 informiert", so Untersteller weiter.
"Darin erkennt der Vorstand der Bundesärztekammer an, dass alle Menschen täglich ionisierender Strahlung aus Umwelt, Natur und begründeten Röntgenuntersuchungen ausgesetzt sind und dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige ’Zehn-Mikrosievert-Konzept’ bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt. Außerdem hat der Vorstand der Bundesärztekammer ausdrücklich festgestellt, dass die im Mai 2017 vom 120. Deutschen Ärztetag getroffene Entschließung, die das ’Zehn-Mikrosievert-Konzept’ kritisch hinterfragt hatte, wissenschaftlich nicht haltbar ist", betonte Untersteller.
Um zu verhindern, dass andere als die nun freigegebenen Stoffe auf die Deponien gelangen könnten, habe das Ministerium der EnBW verbindlich vorgeschrieben, eine gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städtetag erarbeitete Handlungsanleitung, die ergänzende Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit freigemessenen Abfällen vorsieht, zu berücksichtigen. "Im bundesweiten Vergleich haben wir hiermit besonders strenge Vorgaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen", sagte Untersteller.
Selbst im theoretisch unterstellten ungünstigsten Fall sei mit der Deponierung des Bauschutts sowohl für die in der Nähe der Deponie lebenden Bürger als auch für die direkt auf den Deponien arbeitenden Mitarbeiter maximal eine zusätzliche Strahlenexposition von zehn Mikrosievert im Jahr verbunden, sagte der Minister weiter.
"Im Vergleich zur ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2100 Mikrosievert im Jahr ist dies ohne Relevanz", so Untersteller. "Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen zehn Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen."