Zoff zwischen Boris Palmer und Datenschützer wegen Facebook-Post
Der Tübinger Oberbürgermeister muss sich rechtfertigen. Und schlägt zurück.

Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart
Stuttgart/Tübingen. Ein Facebook-Beitrag von Boris Palmer vom 3. Juni 2022 sorgt ein Dreivierteljahr nach seinem Erscheinen für einen Clinch zwischen der Privatperson Palmer – der in seiner Funktion als Tübinger Oberbürgermeister bundesweit bekannt ist – und dem Landesdatenschutz. In dem Beitrag wollte Palmer Verkehrsverstöße in Tübingen dokumentieren. Zu sehen sind dabei auch das KfZ-Kennzeichen eines Autos und das Gesicht einer Radfahrerin.
In einem Schreiben vom 3. Februar 2023, das an Palmers Privatadresse ging, fordert ein Mitarbeiter von Jan Wacke, dem kommissarischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Palmer auf, bis spätestens 24. Februar 2023 "die Rechtsgrundlage und eine ausführliche Begründung dafür zu nennen, weshalb die Datenverarbeitung in diesem Fall nach Ihrer Ansicht rechtmäßig ist". Weiter heißt es in dem dreiseitigen Schreiben: "Wir behalten uns vor, nach Ablauf der Frist Maßnahmen einzuleiten."
"Es ist kennzeichnend für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten, die Arbeit denen aufzuhalsen, die er traktiert", ärgert sich Palmer. "Ich bin doch nicht die Auskunftei für eine Fachbehörde. Keine andere Behörde arbeitet so." In einem Schreiben an Wacke dreht Palmer den Spieß nun um und wirft der Datenschutzbehörde Grenzüberschreitungen vor. Seine Facebook-Seite nutze er privat, im Schreiben an ihn verweise der Mitarbeiter der Datenschutzbehörde aber auf die Zuständigkeit für "Stellen" wie Behörden oder Unternehmen, schreibt Palmer.
"Da es keine Ermittlungsbefugnis des Landesdatenschutzbeauftragten gegen Privatpersonen gibt, handelt es sich bei der Beschaffung meiner Wohnadresse und der Speicherung in den Adresssystemen der Behörde um einen schwerwiegenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte", begründet er seiner "Beschwerde" gegen Absender des Schreibens.
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Die Datenschutzbehörde fordert er auf, "meine Privatadresse aus Ihren Datenverarbeitungssystemen zu löschen und von allen weiteren a priori unzulässigen Maßnahmen gegen mich Abstand zu nehmen." Aufgrund der ihm gesetzten Frist verlangt Palmer eine Antwort auf sein Schreiben "vor dem 14. Februar".
Hilfsweise nehme er zu dem Vorwurf wie folgt Stellung: "Ein Autokennzeichen begründet offenkundig keinen Persönlichkeitsschutz." Denn man könne nicht daraus schließen, wer am Steuer gewesen sei, daher seien auch Anzeigen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund des Kennzeichens nicht verfolgungsfähig.
"Im Übrigen stellt sich mir die Frage, ob angesichts von Milliarden täglich ins Netz gestellter Fotos ein privates Verfolgungsmotiv bei Ihrer Behörde vorliegt." Wenn diese alle Bilder mit hoch geladenen KfZ-Fotos verfolgen wollte, müsste sie beim Landtag "10.000 weitere Stellen beantragen".