SRH-Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Gesundheitsamt sucht konkrete Hinweise auf Verstöße

Kreisbehörde wendet sich wegen der Corona-Fälle an die Öffentlichkeit

14.05.2020 UPDATE: 15.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden
Das Gesundheitszentrum in Bad Wimpfen. Foto: Guzy

Bad Wimpfen. (guz) Die massive Häufung von Corona-Fällen im SRH-Gesundheitszentrum in Bad Wimpfen mit inzwischen sechs Toten, die Frage, wie es dazu kommen konnte, und die Vorwürfe aus der Öffentlichkeit beschäftigen das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn nach wie vor. Die Behörde setzt nach eigener Darstellung weiterhin alles daran, Licht in das Geschehen zu bringen, und hat sich in mehr als 200 Telefonaten mit Patienten und Mitarbeitern ein Bild von der Lage vor Ort und der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen gemacht. Auch vereinzelten, schriftlich eingegangenen Hinweisen auf möglich Verstöße gegen Hygienevorschriften wurde nachgegangen.

Bislang gibt es nur vage Vorwürfe, die für eine Anzeige nicht ausreichen, teilte die Behörde am Donnerstag mit – verbunden mit einem eher ungewöhnlichen Schritt, um den Sachverhalt aufgeklären zu können: "Das Landratsamt bittet alle Personen, die konkrete Sachverhalte benennen können, sich direkt mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes in Verbindung zu setzen", heißt es in dem Schreiben. Die Gespräche werden vertraulich behandelt, wird zugesichert, allerdings sei eine Nachverfolgung von Hinweisen ohne Namen und Benennung der Station nur schwer möglich.

Nach der eigens einberufenen Pressekonferenz reagiert das Landratsamt damit erneut auf die Vorkommnisse mit insgesamt mehr als 230 Infizierten Patienten und Mitarbeitern und weist einmal mehr auch die Vorwürfe zurück, zu spät oder zu lax gehandelt zu haben.

Das Gesundheitsamt habe seit Bekanntwerden der ersten Covid-19-Infektion an jedem Tag ermittelt und geprüft, wie das Virus in der Klinik eingegrenzt werden kann und dazu Anordnungen erlassen. Neben dem ständigen Austausch mit der SRH-Klinik habe man seither auch mit zahlreichen Patienten und Klinikmitarbeitern direkt gesprochen. Zudem seien in den letzten Wochen auch vereinzelt schriftliche Hinweise an das Gesundheitsamt herangetragen worden.

"Wenn es in diesen Gesprächen oder Schriftstücken Anhaltspunkte für Gefahren gab, wurde sofort reagiert und entsprechende Anordnungen erlassen, deren Umsetzung von der Leitung der Einrichtung bestätigt werden mussten", versicherte die Kreisbehörde. Die meisten Punkte hätten nach Recherchen zeitnah aufgeklärt und entkräftet werden können; unter anderem der Vorwurf, dass Patienten auch nach dem 2. April noch in Bad Wimpfen einkaufen gewesen wären. "Dies war zulässig, weil bis zum 16. April nur Teile der SRH-Klinik unter Quarantäne standen", argumentiert das Gesundheitsamt. Ebenso habe entkräftet werden können, dass Türen verbotswidrig offen gewesen wären: "Aus Brandschutzgründen war ein Schließen der Türen nicht zulässig, es wurde jedoch auf Hinweisschildern deutlich auf die Verbote hingewiesen."

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Außerdem hatte der Mitteilung zufolge ein Patienten Ende April reklamiert, dass er im März noch ohne Mundschutz und Schutzausrüstung behandelt worden sei. Im März musste jedoch noch keine Schutzkleidung getragen werden, da es noch keinen festgestellten Fall einer Infektion mit Covid 19 innerhalb der Klinik gab. In einem Schreiben sei zudem vorgetragen worden, dass eine namentlich nicht benannte Nachbarin aus der Klinik entlassen worden sei, ohne dass deren häusliche Verhältnisse dafür geeignet gewesen wären. "Der Fall konnte nicht ermittelt werden", räumt die Behörde ein, "Patienten werden aber vor jeder Verlegung nach Hause befragt, ob dies möglich ist."

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